ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER KOMBO MEDICAL SOLUTIONS UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

Teil A – Einführende Bestimmungen

1. Allgemeines | Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der KOMBO medical solutions UG (haftungsbeschränkt), Brunnenkamp 1, D-38642 Goslar („Kombo“) und Nutzern der Leistungen von Kombo, die Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind („Endkunden“).

1.2 Diese AGB gelten für und werden Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Kombo und dem Endkunden vereinbart werden.

1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge zwischen Kombo und dem Endkunden, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch Kombo bedarf. Diese AGB gelten spätestens dann als von dem Endkunden bestätigt, wenn der Endkunde die Leistungen von Kombo in Anspruch nimmt.

1.4 Diese AGB gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Endkunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Kombo ihnen schriftlich zugestimmt hat.

1.5 Sofern in diesen AGB die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche verwendet werden, beziehen sich diese auf die Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) ist insoweit ausreichend. Soweit nicht in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist dafür der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend.

1.6 Alle Mitteilungen und Erklärungen, die der Endkunde gegenüber Kombo abgibt, sind mindestens in Textform im Sinne von § 126b BGB (eine einfache E-Mail ist ausreichend) oder in einer strengeren Form abzugeben, sofern nicht in diesen AGB im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.

1.7 Verweise in diesen AGB auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen AGB ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.

1.8 Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.

Teil B – Nutzung der Plattform

2. Plattform | Leistungen | Registrierung | Nutzungsvertrag

2.1 Kombo ermöglicht es dem Endkunden, über die Software-Plattform von Kombo („Plattform“) kostenpflichtige Leistungen von Kombo in Anspruch zu nehmen, die in Teil C bis E dieser AGB näher beschrieben werden („Leistungen“). Der Zugang zur Plattform ist für den Endkunden kostenfrei.

2.2 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist, dass der Endkunde sich auf der Plattform registriert. Dazu muss der Endkunde auf der Plattform bestimmte Daten eingeben, in einem von Kombo online zur Verfügung gestellten Anmeldeformular ein Passwort seiner Wahl festlegen und ein Nutzerkonto anlegen („Nutzerkonto“). Nach Abschluss der Registrierung erhält der Endkunde in der Regel eine E-Mail von Kombo, die es ihm erlaubt, sein Nutzerkonto zu aktivieren. Kombo behält sich vor, Registrierungen nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Aktivierung des Nutzerkontos kommt zwischen Kombo und dem Endkunden ein verbindlicher Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande („Nutzungsvertrag“).

2.3 Der Endkunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Der Endkunde ist zudem verpflichtet, seine geschäftsbezogenen Daten in seinem Nutzerkonto auf dem aktuellen Stand zu halten und steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein. Der Endkunde ist verpflichtet, Kombo Änderungen solcher Daten unverzüglich mitzuteilen.

2.4 Der Endkunde darf beliebig viele Nutzerkonten für Mitarbeiter seines Unternehmens erstellen und unterhalten. Er stellt sicher, dass Nutzerkennungen und Passwörter, die der Endkunde im Zuge der Registrierung auf der Plattform erhält, auf sichere Weise gespeichert, aufbewahrt und verwendet werden und Dritte darauf keinen Zugriff haben.

2.5 Kombo ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer zu beauftragen.

3. Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrages

3.1 Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann den Nutzungsvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gegenüber der anderen Partei ordentlich kündigen.

3.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger, Kombo zu einer solchen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) der Endkunde seine Pflichten aus diesen AGB schwerwiegend und/oder fortgesetzt verletzt und Kombo dadurch eine Fortsetzung der Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist; (b) der Endkunde Handlungen vornimmt,insbesondere sich als Mitbewerber mit unlauteren Absichten registriert oder andere Maßnahmen ergreift, die geeignet sind, die Geschäftsinteressen von Kombo erheblich zu gefährden; und/oder (c) der Endkunde einer Änderung dieser AGB gem. Ziffer 17.2 widerspricht.

3.3 Es obliegt dem Endkunden, diejenigen Daten, die er nach Ende des Nutzungsvertrages weiterverwenden möchte, rechtzeitig vor Vertragsende durch Herunterladen auf ein eigenes Speichermedium zu sichern. Kombo speichert Daten des Endkunden nach Ende des Nutzungsvertrages grundsätzlich nur, soweit Kombo hierzu aufgrund steuerlicher, handelsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Darüber hinaus kann Kombo die Speicherung der Daten des Endkunden gegen gesondertes Entgelt und vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien fortführen.

4. Nutzungsrechte | Nutzungsbeschränkungen

4.1 Nach Maßgabe des Nutzungsvertrages gewährt Kombo dem Endkunden während der Dauer des Nutzungsvertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform zum Zwecke der Inanspruchnahme der Leistungen von Kombo zu nutzen. Die Plattform wird so angeboten wie jeweils aktuell auf der Website von Kombo beschrieben.

4.2 Der Endkunde darf nicht (und darf nicht gestatten, dass Dritte dies tun) weder mittelbar noch unmittelbar: (a) die Plattform oder Teile davon unterlizenzieren, übertragen, vertreiben, teilen, oder anderweitig Einnahmen aus der Plattform generieren; (b) die Plattform oder Teile davon auf ein öffentliches oder verteiltes Netzwerk kopieren oder dort zugänglich machen; (c) alle oder einen Teil der Plattform modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf der Plattform basieren; (d) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in der Plattform oder Teilen davon erscheinen, entfernen, verändern, unkenntlich machen oder auf eine andere Art modifizieren; (e) die Plattform außerhalb des in dieser Ziffer 4 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; oder (f) die Plattform verwenden, um (i) verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrechtmäßiges oder unerlaubtes Material oder bösartige Codes oder Malware zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen; (ii) Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffe durchzuführen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen; (iii) die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter zu beeinträchtigen oder die darin enthaltenen Angebote oder Daten zu verändern oder zu löschen; (iv) zu versuchen, unerlaubten Zugriff auf die Plattform oder die Systeme oder Netzwerke von Kombo zu erlangen; oder (v) Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen oder Dritte mit deren Durchführung zu beauftragen.

4.3 Der Endkunde darf den Betrieb der Plattform nicht stören und die darin zugänglichen Daten nicht außerhalb der vertraglich vorgesehen Nutzung nutzen.

4.4 Der Endkunde darf die Plattform darüber hinaus nur so nutzen, wie jeweils aktuell auf der Website von Kombo einschließlich dem Abschnitt über häufig gestellte Fragen (FAQ) beschrieben.

5. Pflichten des Endkunden

5.1 Der Endkunde ist verpflichtet, die Plattform und Leistungen von Kombo nur unter vollständiger Beachtung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie zu den in der Produktbeschreibung festgelegten Zwecken zu nutzen. Die Produktbeschreibung ist in ihrer jeweils aktuellen Version auf der Plattform und/oder den Webseiten von Kombo einsehbar.

5.2 Der Endkunde ist verpflichtet, technische Geräte und damit zusammenhängende Zusatzdienste, die für die nutzerseitige Verbindung mit, den nutzerseitigen Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der Plattform durch den Endkunden erforderlich sind, auf eigene Kosten zu beschaffen und instand zu halten. Dies betrifft insbesondere Hardware, Software, Server, Betriebssysteme, Netzwerke und mobile Endgeräte (gemeinsam „Technische Ausstattung“). Kombos Anforderungen an die Technische Ausstattung können in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website von Kombo eingesehen werden.

5.3 Der Endkunde ist allein für die Sicherheit der Technischen Ausstattung sowie jede dem Endkunden bekannte oder unbekannte Nutzung der Technischen Ausstattung verantwortlich.

5.4 Der Endkunde ist für die Daten, die von dem Endkunden oder dessen Nutzern über oder mit Hilfe der Plattform angezeigt, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen werden (gemeinsam „Nutzerdaten“), allein verantwortlich.

5.5 Der Endkunde darf keine personenbezogenen Daten Dritter, insbesondere keine Gesundheitsdaten, auf der Plattform hochladen oder in sonstiger Weise an Kombo übermitteln. Etwaige personenbezogene Daten sind vom Endkunden datenschutzkonform zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren bevor die Nutzung der Plattform erfolgt.

5.6 Kombo ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne dafür zu haften, mutmaßlichen Verletzungen des Nutzungsvertrages durch den Endkunden nachzugehen und kann gegenüber dem Endkunden rechtliche und/oder technische Maßnahmen ergreifen, die Kombo für angemessen erachtet, um solche Verletzungen abzustellen. Zu diesen Maßnahmen gehören das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Endkunden zu der Plattform. Weitere Ansprüche von Kombo, einschließlich Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

5.7 Im Falle einer nicht autorisierten Verwendung eines Passworts oder des Nutzerkontos, einer anderen bekannten oder vermuteten Sicherheitsverletzung oder eines Missbrauchs der Plattform ist der Endkunde verpflichtet, Kombo darüber unverzüglich zu informieren. Der Endkunde haftet für jede unbefugte Verwendung des Nutzerkontos.

6. Eigentumsrechte | Nutzerdaten | Sicherheit | Keine weitergehende Verpflichtungen

6.1 Kombo und Kombos etwaige Auftragnehmer sind und bleiben Inhaber aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechten, Datenbankrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken und aller anderen Rechte an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit der Plattform sowie an allen sonstigen, von Kombo bereitgestellten Softwarekomponenten („Kombo IP“). Der Endkunde erkennt an, dass die nach dem abgeschlossenen Nutzungsvertrag gewährten Rechte dem Endkunden keine Eigentumsrechte an der Kombo IP verschaffen.

6.2 Das Eigentum an Inhalten sowie Daten, die der Endkunde Kombo im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform bzw. Inanspruchnahme der Leistungen von Kombo zur Verfügung stellt („Inhalte“), sowie die Verantwortung hierfür, verbleiben bei dem Endkunden. Der Endkunde räumt Kombo ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht ein, die Inhalte und Nutzerdaten zum Zwecke der Bereitstellung der Plattform und Erbringung der Leistungen umfassend zu nutzen. Der Endkunde erklärt, dass er über ausreichende Rechte zur Weitergabe der Inhalte und Nutzerdaten an Kombo verfügt.

6.3 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16 ist Kombo für die Inhalte und die Nutzerdaten nicht verantwortlich. Die weitere zahnmedizinische Verwendung der von Kombo bereitgestellten Ergebnisse liegt ausschließlich in der Verantwortung des Endkunden. Insbesondere ist der Endkunde allein dafür verantwortlich, die Ergebnisse vor ihrer Verwendung zu überprüfen, zu verifizieren und zu validieren.

6.4 Kombo wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit der Plattform marktüblichen Industriestandards entspricht.

6.5 Kombo hat das Recht, den Umfang, die Funktionen und/oder den Inhalt der Plattform jederzeit und ohne Vorankündigung upzudaten, upzugraden, herabzustufen, einzuschränken oder anderweitig zu modifizieren. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16 treffen Kombo für die Plattform keine Garantie-, Entschädigungs-, Wartungs-, Support- oder Verfügbarkeitsverpflichtungen.

Teil C – Kostenpflichtige Dienstleistungen

7. Gesonderter Dienstvertrag | Vertragsschluss

7.1 Kombo bietet dem Endkunden auf der Plattform die Möglichkeit, kostenpflichtige Leistungen von Kombo in Anspruch zu nehmen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei diesen von Kombo zu erbringenden Leistungen um Dienstleistungen i. S. v. § 611 BGB. Die Dienstleistung kann die Erstellung von 3D-Dateien bzw. sonstigen Dateien für die weitere zahnmedizinische Verwendung („Ergebnisse“) umfassen.

7.2 Das Angebot von Kombo auf der Plattform ist freibleibend. Mit der Betätigung des entsprechend gekennzeichneten Buttons innerhalb seines Nutzerkontos bzw. spätestens mit Absenden der hochgeladenen Daten durch den Endkunden an Kombo über die Plattform, erklärt der Endkunde, dass er bei Kombo die ausgewählte Leistung beauftragen möchte. Damit gibt der Endkunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrags über die gewählte Leistung ab.

7.3 Erst wenn Kombo das Angebot des Endkunden ausdrücklich durch eine gesonderte Erklärung annimmt, kommt zwischen Kombo und dem Endkunden ein verbindlicher Dienstvertrag zustande, spätestens jedoch mit zur Verfügungstellung der Ergebnis-Datei zum Download über die Plattform durch Kombo.

7.4 Kombo informiert den Endkunden grundsätzlich unverzüglich, wenn Kombo das Angebot des Endkunden nicht annehmen will.

7.5 Der Endkunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Nutzerdaten und Inhalte, vollständig und fehlerfrei zur Verfügung gestellt werden. Kombo kann die weitere Erbringung von Leistungen bis zur vollständigen Bereitstellung zurückstellen.

7.6 Die Ergebnisse stellen digitale Ausarbeitungen einer individualisierten, KI-gestützten und menschlichen Planungsleistung dar und sind Bestandteil der Dienstleistung nach § 611 BGB. Die Bereitstellung der Ergebnisse über die Plattform erfolgt in branchenüblichen digitalen Dateiformaten und stellt keine förmliche Abnahme durch den Endkunden im Sinne von § 640 BGB dar.

7.7 Kombo wird etwaige vom Endkunden schriftlich angezeigte Mängel der Ergebnisse durch Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen und zwar nach eigener Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.

7.8 Für einen von Kombo nach freiem Ermessen zu bestimmenden Umfang kann Kombo dem Endkunden zu Probezwecken Ergebnisse auch kostenfrei zur Verfügung stellen („Test-Fälle“). Kombo kann das Angebot von Test-Fällen jederzeit reduzieren, einstellen, einschränken oder auf andere Weise modifizieren. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 16 treffen Kombo für Test-Fälle keine Garantie-, Entschädigungs-, Support- und Verfügbarkeitsverpflichtungen. Entsprechende Ergebnisse begründen keine Garantie für (künftige) Eigenschaften der Leistungen.

8. Nutzungsrecht an Ergebnissen

8.1 Mit vollständiger Bezahlung der Preise gemäß Ziffer 9 durch den Endkunden, räumt Kombo dem Endkunden ein ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Ergebnissen ein.

8.2 Das gemäß Ziffer 8.1 gewährte Nutzungsrecht ist auf den in der Produktbeschreibung angegebenen Zweck der jeweiligen Dienstleistung von Kombo beschränkt. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Kombo untersagt.

9. Preise | Zahlungsbedingungen

9.1 Es gelten die in den jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung von Kombo durch den Endkunden auf der Plattform dargestellten Preise.

9.2 Die Preise werden jeweils im Voraus im Zeitpunkt der Beauftragung durch den Endkunden zur Zahlung fällig.

9.3 Der Endkunde ist verpflichtet, zur Bezahlung DT-Credits zu verwenden, die gemäß den Bestimmungen von Teil E erworben werden können.

9.4 Kombo erstellt Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form. Alle Belege stehen dem Endkunden auf der Plattform zur Verfügung.

Teil D – Integration in Drittsysteme

10. Integrationsleistungen

10.1 Kombo kann dem Endkunden die Möglichkeit anbieten, kostenpflichtige Leistungen für die Integration der Leistungen von Kombo in bestimmte Drittsysteme in Anspruch zu nehmen („Integrationsleistungen“). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei diesen Integrationsleistungen um Dienstleistungen i. S. v. §611 BGB.

10.2 Kombo erbringt ausschließlich die Integrationsleistung. Für die Nutzung von Drittsystemen muss der Endkunde einen separaten Vertrag mit dem jeweiligen Drittsystemanbieter schließen. Kombo übernimmt keine Gewähr für die Funktionsweise, Verfügbarkeit oder Qualität solcher Drittsysteme.

11. Gebühren

11.1 Der Endkunde trägt die auf der Plattform ausgewiesenen Gebühren für die Nutzung der Integrationsleistungen in Drittsysteme.

11.2 Der Endkunde ist verpflichtet, zur Bezahlung von Integrationsleistungen DT-Credits zu verwenden, die gemäß den Bestimmungen von Teil E erworben werden können.

11.3 Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig und fallen unabhängig von gemäß Teil C geschlossenen Dienstverträgen oder dem Nutzungsvertrag an.

Teil E – DT-Credits

12. DT-Credits | Guthaben

12.1 „DT-Credits“ sind Gutscheine bzw. Werteinheiten, die der Endkunde käuflich erwerben kann. Sie können nur für eine Beauftragung von Kombo gemäß Teil C und D dieser AGB eingelöst werden, nicht jedoch für den Kauf von weiteren DT-Credits.

12.2 Kombo bietet dem Endkunden auf der Plattform die Möglichkeit, DT-Credits im Rahmen eines Abonnements zu erwerben. Ein solches Abonnement kann von dem Endkunden jederzeit gekündigt werden.

12.3 DT-Credits können nur in dem Land eingelöst werden in dem sie erworben wurden.

12.4 Das Guthaben aus DT-Credits wird dem Endkunden weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. DT-Credits sind nicht zwischen Endkunden übertragbar. Der Endkunde kann das bestehende Guthaben aus DT-Credits in seinem Nutzerkonto auf der Plattform einsehen.

12.5 Im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrags erstattet Kombo dem Endkunden den Wert der ungenutzten DTCredits auf dasselbe Zahlungsinstrument, das für den Erwerb verwendet wurde. Kombo ist berechtigt, für die Erstattung eine angemessene Verwaltungsgebühr zu erheben.

Teil F – Sonstige Bestimmungen

13. Aufrechnung | Zurückbehaltung | Abtretung

13.1 Der Endkunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Kombo nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit die Forderungen des Endkunden rechtskräftig festgestellt oder von Kombo unbestritten oder anerkannt sind.

13.2 Die Abtretung von Forderungen des Endkunden gegen Kombo bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Kombo. Kombo wird diese Zustimmung nur aus einem sachlichen Grund verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.

14. Vertraulichkeit

14.1 Der Endkunde und Kombo sind sich bewusst, dass sie untereinander bestimmte geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen, die sich auf die Unternehmenstätigkeit von Kombo oder des Endkunden beziehen („Vertrauliche Informationen“), ausgetauscht haben oder austauschen werden. Vertrauliche Informationen von Kombo schließen nicht öffentliche Informationen in Bezug auf Merkmale, Funktionen und Leistungsfähigkeit der Plattform ein, sind jedoch nicht auf diese beschränkt.

14.2 Der Endkunde und Kombo werden die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei schützen und solche Vertraulichen Informationen nicht nutzen (außer zur Bereitstellung der Plattform und Erbringung der Leistungen oder auf eine andere nach diesen AGB zulässige Weise) oder an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht in Bezug auf Informationen, von denen der Endkunde oder Kombo jeweils nachweisen können, dass (a) diese der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden; oder (b) diese vor deren Erhalt bereits im rechtmäßigen Besitz jeweils von dem Endkunden oder Kombo waren; oder (c) diese dem Endkunden oder Kombo rechtmäßig ohne Einschränkungen durch Dritte zugänglich gemacht wurden; oder (d) diese unabhängig und ohne die Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (e) dass diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbart werden müssen.

14.3 Kombo ist berechtigt, Daten und andere Informationen, die sich auf die Erbringung, die Nutzung und die Leistung der Plattform und damit verbundener Systeme und Technologien beziehen (insbesondere Informationen, die die Nutzerdaten und Inhalte betreffen), zu erfassen und zu analysieren, und Kombo steht es während und nach Ende des Nutzungsvertrages frei, solche Daten und Informationen zu nutzen bzw. nutzen zu lassen, um die Plattform zu verbessern und weiterzuentwickeln, sowie zum Zwecke weiterer Entwicklungen, Diagnose- und Korrekturmaßnahmen in Bezug auf die Plattform und anderen Angebote von Kombo, jedoch ausschließlich in aggregierter oder sonst anonymisierter Form und ausschließlich in einer Weise, die den Endkunden nicht unmittelbar benachteiligt.

14.4 Kombo ist berechtigt, den Unternehmensnamen und das Unternehmenslogo des Endkunden in von Kombo verwendeten Marketingmaterialien und auf den Webseiten von Kombo als Referenz zu nennen. Kombo wird hierbei keine Namen von Mitarbeitern des Endkunden oder sonstige personenbezogenen Daten des Endkunden nennen, es sei denn, der Endkunde bzw. der Mitarbeiter des Endkunden haben hierzu ihr gesondertes Einverständnis. erklärt.

15. Datenschutz

15.1 Der Endkunde und Kombo werden jederzeit die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung, einhalten.

15.2 Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Kombo finden sich in der Datenschutzerklärung von Kombo. Diese kann unter https://dentaltwin.de/datenschutz/ eingesehen werden.

16. Haftung von Kombo | Verjährung

16.1 Kombo erfüllt die vertraglich geschuldeten Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

16.2 Unbeschadet der Regelung des § 599 BGB haftet Kombo unbeschränkt für (a) Personenschäden durch Kombo, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Kombo, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten; (c) vorsätzlich verursachte Schäden durch nicht in (b) genannte Erfüllungsgehilfen von Kombo; (d) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (e) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

16.3 Unbeschadet der Regelung des § 599 BGB haftet Kombo für Schäden aus der Verletzung seiner vertragsgegenständlichen Kardinalpflichten durch Kombo, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des jeweiligen Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des jeweiligen Vertrages waren und auf deren Erfüllung der Endkunde vertrauen darf. Sofern die Verletzung solcher Kardinalpflichten durch (a) leichte Fahrlässigkeit von Kombo, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder (b) leichte oder grobe Fahrlässigkeit von nicht in (a) genannten Erfüllungsgehilfen von Kombo erfolgt, ist die Haftung von Kombo auf den Betrag begrenzt, der für Kombo zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

16.4 Unbeschadet der Regelung des § 599 BGB sowie der Regelungen in Ziffern 16.2 und 16.3 haftet Kombo nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die (a) leicht fahrlässig durch Kombo, seine gesetzlichen Vertreter oder leitendenden Angestellten oder (b) leicht oder grob fahrlässig durch nicht in (a) genannte Erfüllungsgehilfen von Kombo verursacht werden.

16.5 Unbeschadet der Regelung des § 599 BGB sowie der Regelungen in Ziffer 16.2 ist die Haftung von Kombo aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag, einer Beauftragung gemäß Teil C oder D, einer Bestellung gemäß Teil E und/oder dieser AGB insgesamt je Schadensfall auf den Nettobetrag der Zahlungen, die der Kunde unter dem jeweiligen Vertrag, in dessen Zusammenhang das Schadensereignis eingetreten ist, an Kombo geleistet hat oder zu leisten verpflichtet ist.

16.6 Im Übrigen ist die Haftung von Kombo ausgeschlossen.

16.7 Die Haftung von Kombo für Datenverluste ist auf die Höhe der typischen Wiederherstellungskosten beschränkt, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Endkunden entstanden wären.

16.8 Mit Ausnahme von Ansprüchen aufgrund von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie aufgrundvon Personenschäden beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Endkunden aus dem jeweiligen Vertrag und diesen AGB 12 Monate.

17. Änderungen dieser AGB

17.1 Kombo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, soweit darin keine Änderung liegt, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen Kombo und dem Endkunden betrifft und dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommt.

17.2 Jede Änderung dieser AGB wird dem Endkunden in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens 6 Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Der Endkunde kann der Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen.

17.3 Die Änderung gilt als von dem Endkunden angenommen, wenn der Endkunde der Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht oder wenn der Endkunde die Plattform und/oder die Leistungen von Kombo ab dem Tag des beabsichtigten Inkrafttretens der Änderung weiter nutzt. Kombo wird den Endkunden in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Der zwischen dem Endkunden und Kombo geschlossene Vertrag einschließlich der Bestimmungen dieser AGB gibt die Vereinbarungen zwischen Kombo und dem Endkunden im Hinblick auf den Gegenstand des Vertrages vollständig wieder und ersetzt sämtliche vorangegangenen schriftlichen, mündlichen und konkludenten Vereinbarungen. Nebenabreden, schriftlich, mündlich oder konkludent, wurden nicht getroffen.

18.2 Unbeschadet der Regelung in Ziffer 17 bedürfen Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages für ihre Wirksamkeit der Schriftform sowie der ausdrücklichen Bezugnahme auf den Vertrag. Das gilt auch für eine Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzuweichen oder es aufzuheben.

18.3 Durch einen Vertrag kommt kein(e) Vertretungsverhältnis, Partnerschaft, Gesellschaft oder Beschäftigungsverhältnis zustande, und der Endkunde ist nicht befugt, Kombo in jeglicher Weise rechtlich zu binden. Es findet keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) statt.

18.4 Jeder Vertrag sowie sämtliche Rechte aus oder im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss derjenigen Normen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates als Deutschland führen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

18.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ist Goslar, Deutschland. Im gegenseitigen Einvernehmen kann jedoch jederzeit ein anderer Gerichtsstand gewählt werden, insbesondere um Kosten zu sparen oder spezialisierte Gerichte einzubeziehen.

18.6 Sollte eine Bestimmung eines Vertrages einschließlich der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und diemDurchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Kombo und der Endkunde sind verpflichtet, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was Kombo und der Endkunde nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in dem Vertrag oder diesen AGB.KOMBO medical solutions UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Braunschweig HRB 208207

August 2025